TOP Ö 12: Genehmigung zur Verwendung des Boizenburger Stadtwappens

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe 1 (5) bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des Hauptausschusses.

 

Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt einer Nutzung des Boizenburger Stadtwappens für die Erstellung einer DVD mit einer Serie von Notgeldscheinen (Reutergeld) aus dem Jahre 1921, die von 69 Städten in Mecklenburg-Vorpommern und einer in Brandenburg herausgegeben wurde, zu. Die Wappen der einzelnen Städte werden als Weiterklickmöglichkeit genutzt.

 

Das Boizenburger Stadtwappen ist nur für diesen Zweck zu verwenden.