Sitzung: 14.03.2011 Hauptausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 007/11/20
Beschluss:
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe 1
(5) bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des
Hauptausschusses.
Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe
stimmt einer Nutzung des Boizenburger Stadtwappens für die Erstellung einer DVD
mit einer Serie von Notgeldscheinen (Reutergeld) aus dem Jahre 1921, die von 69
Städten in Mecklenburg-Vorpommern und einer in Brandenburg herausgegeben wurde,
zu. Die Wappen der einzelnen Städte werden als Weiterklickmöglichkeit genutzt.
Das Boizenburger Stadtwappen ist nur für
diesen Zweck zu verwenden.