TOP Ö 11: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.18 " Gewerbegebiet Boizenburg/Bahnhof/B 195 Neu Nord/ B 5 Neu Süd" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (Baugesetzbuch) hier: Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 18 für den Bereich „Gewerbegebiet Boizenburg Bahnhof/ B 195 Neu Nord/ B 5 Neu Süd“  vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt -  abgewogen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.18 für den Bereich „Gewerbegebiet Boizenburg Bahnhof/ B 195 Neu Nord/ B 5 Neu Süd“ mit Planstand vom Juni 2012, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis zu unterrichten.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.