TOP Ö 23: Außerplanmäßige Aufwendungen für externe Beratung zur betriebswirtschaftlichen Optimierung des Bauhofes

Beschluss: 149/13/30/2

Der Hauptausschuss der Stadt.Boizenburg/Elbe genehmigt, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses, eine außerplanmäßige Aufwendung im Ergebnishaushalt für Honorarkosten des externen Beratungsunternehmens Uelzener Kommunalberatung GmbH in Höhe von 6.158,25 € zur Erarbeitung einer betriebswirtschaftlichen Optimierung des Bauhof auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse.

 

Deckungsquelle für die außerplanmäßige Aufwendung sind Mehrerträge aus der Gewinnausschüttung Stadtwerke (62600000.4730000).