Die während der
öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der Satzung für den Bebauungsplan
Nr. 23.3 der Stadt Boizenburg/Elbe für den Bereich „ Industriegebiet
Gammwiese- Nord“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der
Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger
Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und -
wie in der Anlagedargestellt -
abgewogen.
Der Entwurf in der Fassung
vom Februar 2014 wird gebilligt und nach § 3 Abs.2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme
nach § 4 Abs.2 BauGB gegeben.