TOP Ö 10: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 für den Bereich "Am Elbberg/ südlich der alten B 5 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (Baugesetzbuch) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der
Bebauungsplan Nr. 29 für den Bereich „Am Elbberg/ südlich der alten
Bundesstraße 5“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 ohne Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung geändert.
Der
Änderungsentwurf in der Fassung vom Februar 2014 wird gebilligt und nach §
3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen
der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass
ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird
Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 4 Abs.2BauGB gegeben.