TOP Ö 14: Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses zu den Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlorgane (für die Kommunal- und Europawahlen am 25.05.2014)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:  031/14/20/1

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 24.02.2014 zu den Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlorgane (für die Kommunal- und Europawahlen am 25.05.2014) - Drucksachen Nr. 031/14/20.

Der Hauptausschuss hat auf seiner Sitzung am 24.02.2014 beschlossen, den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses je Sitzung bzw. den Mitgliedern der Wahlvorstände am Wahltag (für die Kommunal- und Europawahlen am 25.05.2014) folgende Aufwandsentschädigungen nach § 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V zu gewähren:

Funktion

Urnenwahlbezirke

Briefwahlbezirk

Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen, Schriftführer/innen

40 Euro

30 Euro

stellvertretende Schriftführer/innen, Beisitzer/innen

30 Euro

25 Euro

Beisitzer/innen im Gemeindewahlausschuss

30 Euro

 

Darüber hinaus wird am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 40 Euro je Wahlvorstand bzw. von 20 Euro für den Briefwahlvorstand gezahlt.