TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung fest.

Mit 6 anwesenden Mitgliedern wird die Beschlussfähigkeit festgestellt.