TOP Ö 5: Beratung und Beschluss der Eckdaten der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenreinigungsgebührensatzung

Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 09. Oktober 2014 die folgenden Eckdaten für die neue Straßenreinigungssatzung sowie für die neue Straßenreinigungsgebührensatzung:

 

Zu 1.    Die Verwaltung erhält den Auftrag eine neue Straßenreinigungssatzung sowie eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung (ohne Winterdienst) der Stadt Boizenburg/Elbe zu erarbeiten.

Zu 2.    Die neue Anlage der Straßenreinigungssatzung (Anlage 2) über die zu reinigenden Straßen für die Sommerreinigung wird nochmals überarbeitet.

Zu 3.    Die Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung (Sommerreinigung) erfolgt für die Jahre 2015-2017.

Die Nachkalkulation wird für die letzten 3 Jahre vorgenommen.

Die Fortschreibung der Gebührenkalkulation erfolgt alle 3 Jahre.

 

mit dem Zusatz: Grobkalkulation Winterdienst