TOP Ö 10: 2. Änderung B-Plan Nr. 23.2 "Industriegebiet Gammwiese- Südwest"
hier: Entwurfs-und Auslegungsbeschluss nach § 4 (2) BauGB (Baugesetzbuch)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:  002/15/30

Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23.2 „Industriegebiet Gammwiese-Südwest“ (Baugebiet 2a und 2b) mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand Januar 2015) nebst Entwurf und Begründung.

 

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer eines Monats durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem Planaufstellungsverfahren zu beteiligen.