Sitzung: 29.01.2015 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 003/15/30
Beschluss: 003/15/30
Die Stadtvertretung der Boizenburg/Elbe
beschließt die Aufstellung des Planverfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit dem Ziel der Darstellung von Sonderbauflächen zur vorrangigen Nutzung der
Windenergie.
Im Rahmen dieser 5.
Flächennutzungsplanänderung sollen die Flächen der Stadt Boizenburg/Elbe
nördlich der Bundesstraße 5 daraufhin untersucht werden, ob sich dort geeignete
Flächen darstellen, die als zukünftige Vorrangflächen zur Nutzung der
Windenergie im Flächennutzungsplan dargestellt werden können.
Die Stadtvertretung beschließt in diesem
Zusammenhang die in dem beigefügten Lageplan (M 1:20.000) dargestellten Flächen
1 und 2 vorrangig auf ihre Eignung für die Nutzung der Windenergie zu prüfen.
Dieses ist zum einen die Fläche 1 nordöstlich der Oberstadtsiedlung und
westlich vom Melitzberg sowie die Fläche 2 nordöstlich des Ortsteiles Schwartow
an der Grenze zur Gemeinde Gresse im Bereich von Lütt un Grot Kraunsfeld.