TOP Ö 8: Gemeinsamer Antrag der FR-CDU, FR-SPD, FR-DIE L, FR-BfB
hier: Beschluss zum Verfahrensweg bei der Vergabe von Bau-und Planungsleistungen bei einer freihändigen Vergabe bzw. einer beschränkten Ausschreibung

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:  007/15/FR-SPD

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

 

  1. Bei einer freihändigen Vergabe bzw. beschränkten Ausschreibung für Bauleistungen nach VOB und Planungsleistungen nach HOAI werden neben den von der Auftragsberatungsstelle M-V IHK  entsprechend dem Zubenennungserlass genannten Handwerksbetriebe und Planungsbüros auch die in Boizenburg/Elbe und Umgebung ansässigen Handwerksbetriebe und Planungsbüros, sofern sie wirtschaftlich und ökonomisch geeignet sind, beteiligt.

Dieses gilt auch für Bauleistungen für die Instandhaltung nach den bei der Stadt vorliegenden Kleinleistungsverträgen.

Die Anzahl der Teilnehmer und welche Handwerksbetriebe bzw. Planungsbüros teilnehmen sollen, sind vor der Vergabe bzw. beschränkten Ausschreibung im zuständigen ABSVD zu beraten und zu empfehlen.

 

 

Abstimmungsergebnis:  24:0:0

 

 

  1. Die Vorschriften des Wertgrenzenerlasses sind dabei zu beachten.

 

 

Abstimmungsergebnis:  24:0:0

 

 

  1. Gegebenenfalls beauftragte Subunternehmer sind bei der Auftragsvergabe zu benennen.

 

 

Abstimmungsergebnis:  24:0:0