Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:
Die während der
öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie
der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger
Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und -
wie in der Anlagedargestellt -
abgewogen.
Der Entwurf in der Fassung
vom Februar 2015 wird gebilligt und nach § 3 Abs.2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme
nach § 4 Abs.2 BauGB gegeben.