TOP Ö 17: Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe
Verlängerung der Geltungsfrist

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss: 024/15/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Verlängerung der Befristung der Geltungsdauer der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe bis zum Dezember 2015.