TOP N 12: Anfragen und Mitteilungen sowie gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen gemäß § 36 BauGB

Feuerwehr Bahlen

Da die Maßnahme in Eigenleistung der Mitglieder der Feuerwehr erfolgen soll, ist es fraglich, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist.

Herr Gohsmann fragt nach den Ausschreibungen, da der Chef der Feuerwehr es ihm gesagt hat?

Es werden keine Ausschreibungen durchgeführt. Was soll ausgeschrieben werden, wenn die Bauleistungen in Eigenleistung der Feuerwehrmitglieder erfolgen soll? Es wird nur eine Liste der erforderlichen Materialien erstellt werden.

Der Wehrführer von Bahlen hat auf der Einwohnerversammlung geäußert, das er auf die Planung wartet, damit ausgeschrieben werden kann.

Es kann auch kein Angebot eingeholt werden. Von wem? Von den Feuerwehrmitgliedern?

Frau Zsinka führt folgendes dazu aus:

Die Planerin, Frau Lichtner hat den Auftrag für die LPH 1-5. Die LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) ist nicht beauftragt. Für die LPH 8 (Bauüberwachung) sind 12 h festgelegt. Damit gibt es keine Leistungsbeschreibung und auch keine Ausschreibung. Es ist geplant, dass die FFW alles, was sie kann, in Eigenleistung macht. Das Material wird gekauft. Eine Mengenermittlung des Materials liegt vor. Es muss klar sein, dass ohne die Hinzunahme von Firmen auch keine Gewährleistung der Arbeiten möglich ist und es keine Mängelbeseitigung geben wird.

12 h für die Bauüberwachung wird nicht ausreichen, denn die FFW wird das in Feierabendarbeit ausführen. Das schließt auch die Wochenenden ein. Ein Bauende kann somit auch nicht vorausgesagt werden. Selbst wenn die FFW-Mitglieder über die Unfallkasse der Stadt versichert werden können, ist ein Nachweis zu führen, wer, wann, wo und was macht. Unter diesen Umständen des unkalkulierbaren Risikos der Baustellenabsicherung und der Fachkompetenz der FFW-Mitglieder, lehne ich jegliche Haftung ab.

Die Ausführungsplanung und Statik zur Maßnahme liegen bei der Stadt vor.

 

 

Ergänzende Ausführungen zur Besichtigung Standort Heizkraftwerk i.Z.m. dem Verfahren zum B- Plan 24

Die Elbewerft Gärtnerei hat ihre Flächen an die Erneuerbare Energie Boizenburg GmbH verkauft. Damit ist die EEB im Besitz der gesamten Flächen, außer der Fläche des Gartenmarktes. Im Verfahren zur 4. Änderung des F- Planes ist die 2,4 ha große gekaufte Fläche bereits als ergänzende Wohnbaufläche dargestellt. Planungsziel ist, die Wohnbauentwicklung in diesem Bereich weiter zu entwickeln. Die EEB kann sich vorstellen, im gesamten Bereich, einschl. der vorhandenen Gewerbefläche, Wohnungsbau zu entwickeln. Die Kosten dafür, Altlastenentsorgung und Erschließung, werden derzeit überschläglich ermittelt. Der Bau von 35 EFH würde ermöglicht werden. Die Mitglieder haben einen Funktionsplan erhalten.

 

Bei Zustimmung bedürfte dieses einer Umplanung bzw. einer Neuplanung des B- Planes 24. Zu berücksichtigen ist dabei die Dauer der Veränderungssperre von noch einem Jahr. Über die weitere Vorgehensweise soll im nächsten ABSVD gesprochen werden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses betonen, dass eine Kopplung an den Bau eines HZKW im B-Plan 23.4 ausdrücklich nicht gewünscht ist.

 

Zu dem Thema erfolgte eine rege Diskussion.

Eine mögliche Inanspruchnahme eines Vorkaufsrechtes der Stadt wird geprüft.