TOP Ö 18: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse lt. KV M-V § 31 Abs. 3

Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.

 

Die Listen der Firmen  sollen ergänzt und an die Verwaltung zurück gegeben werden.

Herr Kruse erwähnte, dass man generell bedenken sollte, dass auf den Listen auch Einzelkämpfer stehen, mit denen es schwierig wird, größere Aufträge zu bewerkstelligen.

Herr Gohsmann möchte bitte wissen, welche davon Meisterbetriebe sind.