TOP Ö 7: Festlegung von Nutzungsbedingungen zur Verwendung des Stadtlogos

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss: 037/15/20

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Bereitstellung des Stadtlogos für festgelegte Zielgruppen entsprechend den in der Anlage definierten Nutzungsbedingungen.