TOP Ö 12: Festlegung von Nutzungsbedingungen zur Verwendung des Stadtlogos

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:  037/15/20

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Bereitstellung des Stadtlogos für festgelegte Zielgruppen entsprechend den in der Anlage definierten Nutzungsbedingungen.