TOP Ö 7: Festlegung von Nutzungsbedingungen zur Verwendung des Stadtlogos

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Bereitstellung des Stadtlogos für festgelegte Zielgruppen entsprechend den in der Anlage definierten Nutzungsbedingungen.