TOP Ö 9: Überprüfung der Mitglieder der Stadtvertretung und des Behördenleiters der Stadt Boizenburg/Elbe hinsichtlich hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeit für das MfS und AfNS

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:  050/15/20

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

 

  1. Die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gewählten Mitglieder der Stadtvertretung der laufenden Wahlperiode (2014 – 2019) werden auf eine mögliche hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit als Mitarbeiter/in im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Amt für nationale Sicherheit (AfNS) überprüft. Dies gilt nicht für Personen, welche am 3. Oktober 1990 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gewählten sachkundigen Einwohner/innen werden aufgefordert, sich freiwillig einer Prüfung zu unterziehen.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Boizenburg/Elbe wird hinsichtlich einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR überprüft.

 

  1. Die Bürgervorsteherin wird beauftragt, die entsprechenden Anträge beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik im Auftrag der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe zu stellen. Hierzu erfolgt vorab durch die Mitglieder der Stadtvertretung die Abgabe einer gesonderten Einverständniserklärung. Sollte die Einverständniserklärung im Einzelfall nicht unterzeichnet werden, sind diese Stadtvertreter/innen über die Überprüfung gesondert in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Stadtvertretung bildet eine Ehrenkommission, die  die Überprüfungsergebnisse  bewertet. Die Ehrenkommission besteht aus einem/einer Vertreter/in jeder Fraktion unter der Leitung der Bürgervorsteherin. Sie tritt zusammen, sobald eine positive Antwort vorliegt.

 

  1.  

Jedes Mitglied hat einen persönlichen Vertreter:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

 

 

SPD

 

 

Die Linke

 

 

BfB

 

 

 

 

  1. Die Ehrenkommission informiert die Fraktionen der Stadtvertretung bzw. die weiteren Mitglieder der Stadtvertretung in geeigneter Weise und unter Beachtung schutzwürdiger Interessen der Betroffenen über die Ergebnisse der Überprüfung.