TOP Ö 2: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die weitere Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest.

Mit 7 anwesenden Mitgliedern wird die Beschlussfähigkeit festgestellt.