TOP Ö 9: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) wird in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung auf der Grundlage des Planvorentwurfes vom Juni 2015 durchgeführt.

 

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.