TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Mit 5 anwesenden Mitgliedern wird die Beschlussfähigkeit festgestellt.

Ab Top 5 waren 6 Mitglieder und ab Top 6 waren 7 Mitglieder anwesend.