TOP Ö 9: Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe und deren Kalkulation

Frau Pommer gab kurze Erläuterungen zu den beiden vorliegenden Varianten mit und ohne kalkulatorischer Verzinsung. Es stellt sich die Frage, ob der kalkulierte Preis oder ein „politischer Preis“ für die Vereine genommen werden soll. In der Benutzerordnung sind derzeit 10% für die Nutzung durch Vereine vorgesehen. 

Herr Wilmer spricht sich für die kalkulatorischen Zinsen aus, um sämtliche Kosten in der Kalkulation abzubilden.

Herr Bönning erkundigt sich, ob die Gebührensatzung jetzt von der Benutzerordnung getrennt ist. Zur Beschlussfassung müsste beides vorliegen.

Herr Wilmer äußert den Wunsch, eine Gegenüberstellung der bisherigen Kosten zu den jetzt geplanten zu erarbeiten. Es soll ersichtlich sein, welche Rabatte den Vereinen eingeräumt werden.

Auch für Herrn Hartmann ist es am Wichtigsten, dass die Vereine weiterhin bestehen können und im Verhältnis zur Kostensteigerung nicht schlechter gestellt werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt  die Variante 1 mit kalkulatorischer Verzinsung. In der Benutzerordnung soll die Regelung von der Verwaltung getroffen werden, dass die Vereine im Verhältnis zur Kostensteigerung nicht schlechter gestellt werden.