TOP Ö 12: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Bahnhofstraße/Eisenbahn/Fritz-Reuter-Straße/Verbindungsweg“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:  172/16/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 28 „Bahnhofstraße/Eisenbahn/Fritz-Reuter-Straße/Verbindungsweg“ soll die 3. Änderung aufgestellt werden. Die Änderungen beziehen sich auf die Allgemeinen Wohngebiete östlich der Stellplatzanlage der Raiffeisenbank und südlich der Gebäude Bahnhofstraße Nr. 2, 4 und 6.

Folgende Änderungen sind geplant:

-          Die Erschließungsstraße soll entlang des südlichen Geltungsbereiches in Richtung Osten geführt werden.

-          Der Baumbestand ist aktuell zu bewerten.

-          Die ökologischen Ausgleichsflächen und Pflanzflächen für Bäume sind zu überprüfen.

-          Die Baugrenzen sind entsprechend der vorgenannten Prüfergebnisse anzupassen.

  1. Das Änderungsverfahren wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg öffentlich bekanntzumachen.