TOP Ö 13: Bebauungsplanverfahren Nr. 23.4 für den Bereich " Industriegebiet Gammwiese-Nordwest/Nordost"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 (2) und 4 (2) BauGB

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss: 173/16/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 23.4 „Industriegebiet Gammwiese-Nordwest/Nordost“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und- wie in der Anlage dargestellt- abgewogen.

 

2. Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23.4 „Industriegebiet Gammwiese-Nordwest/Nordost“ mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand Dezember 2016) nebst Entwurf und Begründung mit Umweltbericht.

 

3. Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer eines Monats durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem

Planaufstellungsverfahren zu beteiligen.