TOP Ö 5: Aufstellung des Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecke

Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung vom 09.03.2017 einen Lärmaktionsplan für  die Haupteisenbahnstrecke gemäß des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) nicht aufzustellen.