TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Beschluss: Kenntnis genommen

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden eröffnet, die ordnungsgemäße Ladung wird festgestellt. Mit 7 anwesenden Mitgliedern wird die Beschlussfähigkeit festgestellt.