TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest.

Mit 6 anwesenden  Mitgliedern wird die Beschlussfähigkeit festgestellt.

Ab Top 3 zur Abstimmung der zweiten Niederschrift waren 7 Mitglieder anwesend.