TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Mit 6 anwesenden Mitgliedern wird die Beschlussfähigkeit festgestellt.

Ab Top 4 sind 7 Mitglieder anwesend.