TOP Ö 12: Kalkulation und Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Boizenburg/Elbe

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss: 014/19/10/1

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage befindliche Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) mit der Gebührenkalkulation. Die Satzung ist alle 2 Jahre zu überprüfen und an den jeweiligen Lebenshaltungsindex anzupassen