TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 37 für den Bereich " Küsters Gärten"
hier: Umlegungsanordnung

Beschluss:

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.37 „Küsters Gärten“ wird gemäß § 46 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Umlegung angeordnet. Die Befugnis zur Durchführung der Umlegung nach § 46 (4) BauGB soll an die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin übertragen werden. Die Einzelheiten werden auf der Grundlage eines öffentlich - rechtlichen Vertrages nach Bestehen eines belastbaren städtebaulichen Konzepts geregelt.