Sitzung: 10.04.2019 Ausschuss für Brand- u. Katastrophenschutz, Ordnung u. Sicherheit
Vorlage: 052/19/30
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.37 „Küsters Gärten“ wird gemäß § 46 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Umlegung angeordnet. Die Befugnis zur Durchführung der Umlegung nach § 46 (4) BauGB soll an die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin übertragen werden. Die Einzelheiten werden auf der Grundlage eines öffentlich - rechtlichen Vertrages nach Bestehen eines belastbaren städtebaulichen Konzepts geregelt.