Sitzung: 18.04.2019 Stadtvertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 052/19/30
Beschluss:
052/19/30
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.37 „Küsters Gärten“ wird gemäß § 46 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Umlegung angeordnet. Die Befugnis zur Durchführung der Umlegung nach § 46 (4) BauGB soll an die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin übertragen werden. Die Einzelheiten werden auf der Grundlage eines öffentlich - rechtlichen Vertrages nach Bestehen eines belastbaren städtebaulichen Konzepts geregelt, einschließlich der Protokollnotiz zur Umplanung.