TOP Ö 11: Bebauungsplan Nr.39 " Gewerbegebiet Boizenburg- Bahnhof/West"
hier: Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10:, Nein: 10, Enthaltungen: 3

Beschluss:  050/19/30/1

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

Der Bebauungsplan Nr. 39 für den Bereich „Gewerbegebiet Boizenburg- Bahnhof/ West“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach

§ 13 a BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.