TOP Ö 16: Beratung und Beschluss der Eckdaten der Schmutzwassergebührenkalkulation 2020/21

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 05.09.2019 die folgenden Eckdaten für die Gebührenvorschau 2020/2021:

Zu 1.      Die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden Umfang weiter betrieben werden.

Zu 2.      Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutz-wasserbeseitigungsanlage erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.

Zu 3.      Die Betriebs- und Unterhaltungskosten der Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu 100 % aus Gebühren zu decken.

Zu 4.      Die Gebührenkalkulation erfolgt für die Jahre 2020/2021. Die Über-/Unterdeckung der Jahre 2017 und 2018 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.

Zu 5.      Die Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung genannten Abschreibungssätze werden bestätigt.

Zu 6.      Die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einen Zinssatz von 2,083 %.

Zu 7.      Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll mit einem erwarteten Benutzungsumfang von 595.000 m³ Abwasser/Jahr aus dem Stadtgebiet erfolgen. Für die Kalkulation der Gebühren der dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage ist jährlich von der Behandlung von 120 m³ Fäkalschlammen und 80 m³Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben auszugehen.