Sitzung: 20.08.2019 Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert befürwortet
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 117/19/30
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 05.09.2019 die folgenden Eckdaten für die
Gebührenvorschau 2020/2021:
Zu 1. Die
zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden
Umfang weiter betrieben werden.
Zu 2. Für
die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden
unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage
erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus
Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.
Zu 3. Die
Betriebs- und Unterhaltungskosten der Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu
100 % aus Gebühren zu decken.
Zu 4. Die
Gebührenkalkulation erfolgt für die Jahre 2020/2021. Die Über-/Unterdeckung der
Jahre 2017 und 2018 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.
Zu 5. Die
Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten,
die in der Sachdarstellung genannten Abschreibungssätze werden bestätigt.
Zu 6. Die
Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einen Zinssatz von 2,083
%.
Zu 7. Die
Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll
mit einem erwarteten Benutzungsumfang von 595.000 m³ Abwasser/Jahr aus dem
Stadtgebiet erfolgen. Für die Kalkulation der Gebühren der dezentralen
Schmutzwasserbeseitigungsanlage ist jährlich von der Behandlung von 120 m³
Fäkalschlammen und 80 m³Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben auszugehen.