TOP Ö 21: Beratung und Beschluss der Eckdaten der Schmutzwassergebührenkalkulation 2020/21

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:  117/19/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 05.09.2019 die folgenden Eckdaten für die Gebührenvorschau 2020/2021:

Zu 1.    Die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden Umfang weiter betrieben werden.

Zu 2.    Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.

Zu 3.    Die Betriebs- und Unterhaltungskosten der Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu 100 % aus Gebühren zu decken.

Zu 4.    Die Gebührenkalkulation erfolgt für die Jahre 2020/2021. Die Über-/Unterdeckung der Jahre 2017 und 2018 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.

Zu 5.    Die Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung genannten Abschreibungssätze werden bestätigt.

Zu 6.    Die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einen Zinssatz von 2,083 %.

Zu 7.    Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll mit einem erwarteten Benutzungsumfang von 595.000 m³ Abwasser/Jahr aus dem Stadtgebiet erfolgen. Für die Kalkulation der Gebühren der dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage ist jährlich von der Behandlung von 120 m³ Fäkalschlammen und 80 m³Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben auszugehen.