TOP Ö 10: Kalkulation und Änderung der Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte)

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte) ab dem 01.01.2020.

Änderung: Für das Kunsthandwerk sind die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.