TOP Ö 11: Änderung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt Boizenburg/Elbe (Marktsatzung)

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt Boizenburg/Elbe (Marktsatzung) ab dem 01.01.2020 mit folgenden Änderungen:

§ 5 – Gegenstände des Wochenmarktes- Absatz 3, erster Anstrich „Tabakwaren“ streichen

§ 9 - Absatz 10, 2. Satz: Tragetüten und Tragetaschen müssen, soweit es die Eigenart der zu    transportierenden Ware zulässt, aus Papier oder Textilien bestehen.

§ 10 – Verhalten auf dem Marktgelände- Absatz 2, nach Satz eins wird eingefügt: Für sie          steht der Grundsatz der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme im Umgang            miteinander im Vordergrund.

§ 10 - Absatz 3 b) das Fahren von Krafträdern oder Fahrrädern

§ 10 – Absatz 3 c) STREICHEN