TOP Ö 10: Änderung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt Boizenburg/Elbe (Marktsatzung)

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt Boizenburg/Elbe (Marktsatzung) ab dem 01.01.2020.

Änderungsantrag:

§ 9 –Anforderungen an Verkaufseinrichtungen-

                nach Absatz 3 wird ein neuer Absatz eingefügt: Alle technischen Betriebsmittel             müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Prüfnachweise          sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

                Marktstände mit Grillfeuer oder sonstigem offenen Feuer müssen einen geprüften   Feuerlöscher (min. 2 kg) vorhalten. Die folgenden Absätze verschieben sich in der          Nummerierung.