TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr.41 für den Bereich "Amtsgärten/An der Quöbbe"
hier: Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 41 für den Bereich „Amtsgärten/ An der Quöbbe““ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich wird durch beiliegenden Lageplan erfasst.