TOP Ö 4: Bericht der Verwaltung

Herr Pamperin berichtet, dass der Bundesrat auch den Neuregelungen zur Grundsteuer zugestimmt hat. Die Veröffentlichung soll im Bundesgesetzblatt am 31.12.2019 erfolgen. Ab dem 01.01.2025 müssen dann die neuen Regelungen angewendet werden. Bis dahin müssen die Finanzämter die neuen Bewertungen vornehmen.

Neu ist, dass für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke eine Grundsteuer C von der Gemeinde beschlossen werden könnte. Grundsätzlich soll das Aufkommen aufgrund der Neuregelungen aufkommensneutral sein. Die Grundstücke, die bisher zum Einheitswert 01.01.1935 bewertet wurden, werden im Regelfalle höhere Grundsteuer B zu zahlen haben. Neu bebaute Grundstücke oder Grundstücke, die nach 1990 verkauft und neu bewertet wurden, könnten sogar weniger Grundsteuer B zahlen. Hier ist abzuwarten, wie sich das Aufkommen 2025 entwickelt. Eventuell muss dann mit den Hebesätzen korrigiert werden, um Aufkommensneutralität zu erreichen.

Von einer Anwendung der Länderöffnungsklausel durch das Land M-V ist derzeit nichts bekannt (Bayern z.B. hat dies vor).

 

Der Orientierungsdatenerlass des Landes zur Haushaltsplanung 2020 ist da und wurde dem Ausschuss zur Verfügung gestellt. Die Stadt erhält 2020 ca. 200 T€ aus dem neuen FAG-Entwurf mehr als 2019. Allerdings sind darin ca. 600 T€ Übergangszuweisungen enthalten, die in fünf Jahren auf „Null gehen“. Danach fehlen faktisch ca. 400 T€ im Vergleich zu 2019.

 

Weiterhin ermöglicht das neue FAG vielen Kommunen in M-V mit Defiziten (unter bestimmten Bedingungen), diese aufgelaufenen Defizite im Finanzhaushalt innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren abzubauen.

 

Weiterhin wurde auch der Hinweiserlass des Landkreises zum Haushalt 2020 an den Ausschuss zur Information verteilt. Der Kreisumlageprozentsatz soll bei 40,9 % liegen.

 

Darüber hinaus berichtet Herr Pamperin, dass nun abweichend vom Vorjahr die Abbildung der Baumaßnahme Grundschulzentrum in einem Sondervermögen erfolgen muss. Dies liegt daran, dass es sich um eine städtebauliche Gesamtmaßnahme handelt und ein städtebaulicher Sanierungsträger mit der Abwicklung des Bauprojektes in 2020 beauftragt werden soll. Insofern werden im Kernhaushaltsplan 2020 der Stadt dann die Eigenanteile der Stadt an das Sondervermögen dargestellt.