TOP Ö 10: Kalkulation und Änderung der Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte)

Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte) ab dem 01.01.2020 gemäß Anlage mit folgender Ergänzung:

 

                In § 4 –Entgeltmaßstab und Höhe- wird in Absatz 4 nach Satz 1 folgender Satz                 hinzugefügt:

                Für das Kunsthandwerk sind die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.