Sitzung: 08.10.2019 Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert befürwortet
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 119/19/30/1
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Satzung
der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt
Boizenburg/Elbe (Marktsatzung) ab dem 01.01.2020 gemäß Anlage mit folgenden
Änderungen/ Ergänzungen:
§ 5 -Gegenstände
des Wochenmarktes- Absatz 3, erster Anstrich „Tabakwaren“ streichen;
§ 9 –Anforderungen
an Verkaufseinrichtungen-
nach Absatz 3 wird ein neuer
Absatz eingefügt: Alle technischen Betriebsmittel müssen die allgemein anerkannten Regeln der
Technik erfüllen. Prüfnachweise sind
mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Marktstände mit Grillfeuer
oder sonstigem offenen Feuer müssen einen geprüften Feuerlöscher (min. 2 kg) vorhalten. Die folgenden Absätze
verschieben sich in der Nummerierung.
Absatz 10, 2. Satz: Tragetüten
und Tragetaschen müssen, soweit es die Eigenart der zu transportierenden Ware zulässt, aus Papier
oder Textilien bestehen.
§ 10 –Verhalten auf
dem Marktgelände- Absatz 2, nach Satz ein wird eingefügt: Für sie steht
der Grundsatz der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme im Umgang miteinander im Vordergrund.
Absatz 3, b) das Fahren von Krafträdern oder Fahrrädern; c) STREICHEN.