TOP Ö 11: Änderung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt Boizenburg/Elbe (Marktsatzung)

Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt Boizenburg/Elbe (Marktsatzung) ab dem 01.01.2020 gemäß Anlage mit folgenden Änderungen/ Ergänzungen:

 

§ 5 -Gegenstände des Wochenmarktes- Absatz 3, erster Anstrich „Tabakwaren“           streichen;

§ 9 –Anforderungen an Verkaufseinrichtungen-

                nach Absatz 3 wird ein neuer Absatz eingefügt: Alle technischen Betriebsmittel             müssen die allgemein                 anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Prüfnachweise          sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

                Marktstände mit Grillfeuer oder sonstigem offenen Feuer müssen einen geprüften   Feuerlöscher (min. 2 kg) vorhalten. Die folgenden Absätze verschieben sich in der          Nummerierung.

                Absatz 10, 2. Satz: Tragetüten und Tragetaschen müssen, soweit es die Eigenart der    zu transportierenden Ware zulässt, aus Papier oder Textilien bestehen.

§ 10 –Verhalten auf dem Marktgelände- Absatz 2, nach Satz ein wird eingefügt: Für    sie          steht der Grundsatz der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme im Umgang            miteinander im Vordergrund.

                Absatz 3, b) das Fahren von Krafträdern oder Fahrrädern; c) STREICHEN.