TOP Ö 19: Bebauungsplan Nr.41 für den Bereich "Amtsgärten/An der Quöbbe"
hier: Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:  139/19/30/1

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

Der Bebauungsplan Nr. 41 für den Bereich „Amtsgärten/ An der Quöbbe““ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der Geltungsbereich wir durch beiliegenden Lageplan erfasst.