TOP Ö 4: Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BfB: hier Schulentwicklung Boizenburg

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die Schulentwicklung in Boizenburg/Elbe an den folgenden Feststellungen zu orientieren:

 

  1. Neben dem Grundschulzentrum wird die Grundschule an den Eichen für den Grundschulbereich benötigt. In unmittelbarer Nähe des Grundschulzentrums müssen eine Sporthalle und eine Außenanlage geschaffen werden.

 

  1. Zur Beschulung der zu erwartenden Zahl von Schülerinnen und Schülern im Regionalschulbereich, wird ein weiterer Regionaler Schulstandort mit der Kapazität von 450 Schülerinnen und Schülern benötigt.

 

  1. Der kurzfristig zu realisierende Anbau der „Stelze“ an der Regionalen Schule „Rudolf-Tarnow“ ist alternativlos um den dringendsten Bedarf zu decken. Daneben sind die gemietete Container bis zur Verfügbarkeit eines weiteren regionalen Schulstandortes räumlich zu erweitern und die Nutzungsdauer bis dahin zeitlich zu verlängern.

 

  1. Es sind Verhandlungen mit dem Landkreis zu führen, mit dem Ziel des Neubaus eines Gymnasiums in Boizenburg/Elbe, damit das jetzige Gebäude des Gymnasiums als zweiter Regionaler Schulstandort nachgenutzt werden kann.

 

  1. Parallel dazu sind im Bereich Schwanheider Straße/Schwarzer Weg, alternativ am Elbberg gegenüber dem Grenzlandmuseum, Flächen zu sichern um einen entsprechenden Neubau inklusive einer Dreifeld-Sporthalle nebst adäquaten Außensportflächen zu realisieren.

 

  1. Die Kapazität der Sporthalle „Richard Schwenk“ reicht nicht aus, um einen ordnungsgemäßen Sportunterricht für das Gymnasium und die Regionale Schule „Rudolf Tarnow“ zu gewährleisten. Gegenüber dem Landkreis  ist „Eigenbedarf“ anzumelden, zur Deckung des Bedarfs ist außerdem eine weitere Dreifeldhalle anzubauen.

 

Sie beschließt weiterhin:

 

-          Die Änderung der Kapazitätsverordnung als Satzungen der Stadtvertretung zum Beschluss vorzulegen.

-          Die Landesregierung aufzufordern, eine verpflichtende Finanzierungsbeteiligung für die Erweiterung der Regionalschule zu erteilen, um bereit im städtischen Haushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung eine Veranschlagung vornehmen zu können, die den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung entspricht.

-          Die zuständigen Gremien über aktuelle Ergebnisse in Sachen Schulplanung zu unterrichten und jeweils zum 1. Oktober eines Jahres einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Schülerzahlen sowie zu daraus resultierenden Handlungsbedarfen vorzulegen.

-          Den Hauptausschuss zu ermächtigen, im Einzelfall seine Mitglieder oder Mitglieder der Fachausschüsse zu beauftragen, an Verhandlungen/Gesprächen mit Dritten in Schulangelegenheiten teilzunehmen.  

 

Darüber hinaus beauftragt die Stadtvertretung die AG Schule, ihre Arbeit fortzusetzen.

 

Sie wird:

-          Die Umsetzung der getroffenen Beschlüsse begleiten und kontrollieren,

-          Die zu Grunde liegende Kalkulation der Schülerzahlen in der Stadt Boizenburg/Elöbe, anhand der IST-Zahlen, regelmäßig fortschreiben,

-          Die Stadtvertretung und ihren Gremien zuarbeiten, insofern weitere Entscheidungen zur Entwicklung des Schulstandortes Boizenburg/Elbe erforderlich sind.

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Die Zuständigkeiten und Befugnisse der Stadtvertretung sowie der Ausschüsse werden nicht berührt.