Sitzung: 22.01.2020 Ausschuss für Brand- u. Katastrophenschutz, Ordnung u. Sicherheit
Bevor Frau Poltier
den Bericht der Verwaltung hält, gibt sie die Terminänderung für die nächste
Sitzung des Ausschusses für Brand- u. Katastrophenschutz, Ordnung und
Sicherheit bekannt. Die nächste Sitzung findet nicht, wie vorgesehen, am
17.03.2020, sondern am 10.03.2020 statt.
Ziel dieser
Vorverlegung ist es, den Haushaltsplan für das Jahr 2020 in der
Stadtvertretersitzung am 19.03.2020 zu beschließen und somit ist eine
Terminänderung erforderlich.
· Bezüglich des Halte- bzw. Parkverbots in Gammer Höh
Herr Prieß hat den Fall an Herrn Steuck von der Straßenverkehrsbehörde
übergeben. Dieser hat die Errichtung eines Halteverbots abgelehnt, da in der
Örtlichkeit eine erforderliche Breite von 3,05 Metern gegeben ist.
· Bezüglich des aktuellen Stand der Löschwasserversorgung im OT Vier:
Hier gibt es von Seiten der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse. Es wurde eine Übersichtskarte A 3 mitgebracht, aus der die städtischen Grundstücke erkennbar sind. Wenn von Seiten der Feuerwehr ein bevorzugter Standort für einen Bohr-
Brunnen benannt wird, wird sich der Bereich Liegenschaften an die Eigentümer wenden und über einen Grunderwerb verhandeln.
Seitens der Ausschussmitglieder wurde dann eine Örtlichkeit festgelegt und auch in der Übersichtskarte mittels Kreuz eingezeichnet. Für den Bohrbrunnen sollte eine Fläche von 5 x 5 m angekauft werden.
Seitens der Bereichs Liegenschaften kann nun an den Eigentümer herangetreten werden, um die entsprechenden Verhandlungen aufzunehmen.
· Weiterhin wurde in der letzten Ausschusssitzung die Situation im OT Bahlen Einfahrt Neue Straße/ An den Gildewiesen angesprochen. Hier wird die Grünfläche teilweise als Wendehammer von LkW’s genutzt.
Diese Problematik wurde bereits an den zuständigen Mitarbeiter herangetragen. Es besteht die Möglichkeit, die Grünfläche mithilfe von Pollern oder Leitpfosten zu schützen. Es wird nun geklärt, welche Möglichkeiten realisierbar und in der Folge umgesetzt werden können. (Dazu ist ein genehmigter Haushalt 2020 erforderlich.)
· Zustand der Zuwegung zum Feuerwehrgerätehaus im OT Schwartow:
Hier wurde ich darüber informiert, dass die Spurplatten bereits im letzten Jahr geliefert und auch bezahlt wurden. Die Vor- und Nacharbeiten werden durch die Firma TSS Schwerin vorgenommen und das Verlegen der Platten wird von den Kameraden der Feuerwehr selbst übernommen.
Hierzu sagte Herr Buck: Die Erdarbeiten können durch die Kameraden nicht realisiert werden, dies wird durch die Firma TSS im Laufe des I. Quartals 2020 erfolgen. Eine Absprache mit dem Bauleiter der Fa. TSS hat bereits stattgefunden.
· Zu der Frage, wie lange mit der Prüfung des Brandschutzbedarfsplanes durch den Landkreis zu rechnen ist.
Herr Prieß gab im Dezember letzten Jahres die Rückmeldung, dass spätestens Ende Januar 2020 mit einer Stellungnahme zu rechnen ist.
Durch die Verwaltung wird vorbereitet, dass es einen gemeinsamen Beratungstermin mit dem Amt Boizenburg-Land und möglichst dem Landkreis FD 38 gibt, damit die Berücksichtigung der angrenzenden Gemeinden diskutiert und festgelegt werden kann. Diese Festlegungen sind der Brandschutzbedarfsplanung anzufügen.
Redaktionelle Anmerkung:
Der Brandschutzbedarfsplan liegt mit dem Beschluss der Stadtvertretung
vor. Es bedarf keiner Genehmigung durch den Landkreis LUP. Der Landkreis
unterstützt die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durch Moderation und
Erfahrungswerte.
· Des Weiteren wurde in der letzten Ausschusssitzung die Parkplatzsituation in der Dr.-Alexander-Straße Höhe „Am Keesboom“ und die Parksituation an der Zufahrt zur Feuerwache im Lauenburger Postweg angesprochen.
Im Bereich des Außendienstes wurde Anfang Januar eine neue Mitarbeiterin eingestellt, die derzeit eingearbeitet wird. Nach Vollendung der Einarbeitungsphase wird sich die neue Mitarbeiterin explizit dieser Problematik widmen und entsprechende Kontrollen durchführen.
Zur Zeit unterstützt die neue Kollegin den Bereich Liegenschaften. Sie hat 10 Stunden vorübergehend dazubekommen und unterstützt somit 20 Stunden den Bereich Liegenschaften und ist 10 Stunden im Außendienst tätig.
Derzeit erfolgt eine genauere Absprache mit den Wehren, um zu prüfen, ob und wo überhaupt ein TSF-W benötigt wird und falls ja, wie dieses Fahrzeug ausgestattet werden muss. Für den Fall, dass ein TSF-W beantragt werden soll, müssen drei wesentliche Voraussetzungen gegeben sein:
Ø das Fahrzeug, welches ersetzt werden soll, hat ein Mindestalter von 15 Jahren
Ø Beschluss der Stadtvertretung bzgl. der verbindlichen Abnahmeerklärung
(haushaltsrechtliche Grundlage muss vorhanden sein)
Ø genehmigter Brandschutzbedarfsplan
Hierzu kann auch Herr Behnke weitere Ausführungen machen, der an einer Veranstaltung, zu der der CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende, Herrn Kokert, eingeladen hatte.
Der Termin der nächsten Baubesprechung ist der 30.01.2020. Die Kameraden, die nach Karlsruhe fahren, sind vorbereitet in Bezug auf die vereinbarten Positionen in den LOSen 1 und 2.
Die Prüfstelle für die Abnahme des Fahrzeuges wurde von der Firma Rosenbauer festgelegt und bereits informiert.
Die zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel wurden in den HH 2020 eingestellt (Voraussetzung ist der Beschluss des Haushaltsplanes).
Hier gibt es keine neuen Kenntnisstand. Herr Bruhn steht mit dem Statiker in Verbindung.
Inzwischen hat eine Abstimmung mit den VLP stattgefunden, die Flächen auf ihrem Betriebshof zur Verfügung stellen würden. Am 28.01.2020 sollen in einem Ortstermin, zu dem der Gemeindewehrführer eingeladen ist, die Möglichkeiten und Bedingungen geprüft werden.
Sollte darüber hinaus die Möglichkeit bestehen, Versammlungsräume oder Schulungsräume für Dritte zur Verfügung zu stellen, so ist dies in Abstimmung mit dem jeweiligen Ortsfeuerwehrvorstand möglich. Dabei sind die Argumente der Ortswehren ausdrücklich zu berücksichtigen.