TOP Ö 4: Bericht der Verwaltung

Bevor Frau Poltier den Bericht der Verwaltung hält, gibt sie die Terminänderung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Brand- u. Katastrophenschutz, Ordnung und Sicherheit bekannt. Die nächste Sitzung findet nicht, wie vorgesehen, am 17.03.2020, sondern am 10.03.2020 statt.

Ziel dieser Vorverlegung ist es, den Haushaltsplan für das Jahr 2020 in der Stadtvertretersitzung am 19.03.2020 zu beschließen und somit ist eine Terminänderung erforderlich.

 

  • Im vergangenen Jahr gab es noch einige Fragen bzw. Anregungen, auf die ich jetzt nochmal eingehen möchte:

 

·         Bezüglich des Halte- bzw. Parkverbots in Gammer Höh

 

Herr Prieß hat den Fall an Herrn Steuck von der Straßenverkehrsbehörde übergeben. Dieser hat die Errichtung eines Halteverbots abgelehnt, da in der Örtlichkeit eine erforderliche Breite von 3,05 Metern gegeben ist.

 

·         Bezüglich des aktuellen Stand der Löschwasserversorgung im OT Vier:

 

Hier gibt es von Seiten der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse. Es wurde eine Übersichtskarte A 3 mitgebracht, aus der die städtischen Grundstücke erkennbar sind. Wenn von Seiten der Feuerwehr ein bevorzugter Standort für einen Bohr-

Brunnen benannt wird, wird sich der Bereich Liegenschaften an die Eigentümer wenden und über einen Grunderwerb verhandeln.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wurde dann eine Örtlichkeit festgelegt und auch in der Übersichtskarte mittels Kreuz eingezeichnet. Für den Bohrbrunnen sollte eine Fläche von 5 x 5 m angekauft werden.

 

Seitens der Bereichs Liegenschaften kann nun an den Eigentümer herangetreten werden, um die entsprechenden Verhandlungen aufzunehmen.

 

·         Weiterhin wurde in der letzten Ausschusssitzung die Situation im OT Bahlen Einfahrt Neue Straße/ An den Gildewiesen angesprochen. Hier wird die Grünfläche teilweise als Wendehammer von LkW’s genutzt.

 

Diese Problematik wurde bereits an den zuständigen Mitarbeiter herangetragen. Es besteht die Möglichkeit, die Grünfläche mithilfe von Pollern oder Leitpfosten zu schützen. Es wird nun geklärt, welche Möglichkeiten realisierbar und in der Folge umgesetzt werden können. (Dazu ist ein genehmigter Haushalt 2020 erforderlich.)

 

·         Zustand der Zuwegung zum Feuerwehrgerätehaus im OT Schwartow:

 

Hier wurde ich darüber informiert, dass die Spurplatten bereits im letzten Jahr geliefert und auch bezahlt wurden. Die Vor- und Nacharbeiten werden durch die Firma TSS Schwerin vorgenommen und das Verlegen der Platten wird von den Kameraden der Feuerwehr selbst übernommen.

 

Hierzu sagte Herr Buck: Die Erdarbeiten können durch die Kameraden nicht realisiert werden, dies wird durch die Firma TSS im Laufe des I. Quartals 2020 erfolgen. Eine Absprache mit dem Bauleiter der Fa. TSS hat bereits stattgefunden. 

 

·         Zu der Frage, wie lange mit der Prüfung des Brandschutzbedarfsplanes durch den Landkreis zu rechnen ist.

 

Herr Prieß gab im Dezember letzten Jahres die Rückmeldung, dass spätestens Ende Januar 2020 mit einer Stellungnahme zu rechnen ist.

 

Durch die Verwaltung wird vorbereitet, dass es einen gemeinsamen Beratungstermin mit dem Amt Boizenburg-Land und möglichst dem Landkreis FD 38 gibt, damit die Berücksichtigung der angrenzenden Gemeinden diskutiert und festgelegt werden kann. Diese Festlegungen sind der Brandschutzbedarfsplanung anzufügen.

 

Redaktionelle Anmerkung:

Der Brandschutzbedarfsplan liegt mit dem Beschluss der Stadtvertretung vor. Es bedarf keiner Genehmigung durch den Landkreis LUP. Der Landkreis unterstützt die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durch Moderation und Erfahrungswerte.

 

·         Des Weiteren wurde in der letzten Ausschusssitzung die Parkplatzsituation in der Dr.-Alexander-Straße Höhe „Am Keesboom“ und die Parksituation an der Zufahrt zur Feuerwache im Lauenburger Postweg angesprochen.

 

Im Bereich des Außendienstes wurde Anfang Januar eine neue Mitarbeiterin eingestellt, die derzeit eingearbeitet wird. Nach Vollendung der Einarbeitungsphase wird sich die neue Mitarbeiterin explizit dieser Problematik widmen und entsprechende Kontrollen durchführen.

 

Zur Zeit unterstützt die neue Kollegin den Bereich Liegenschaften. Sie hat 10 Stunden vorübergehend dazubekommen und unterstützt somit 20 Stunden den Bereich Liegenschaften und ist 10 Stunden im Außendienst tätig.

 

  • Weiterhin gibt es Neuigkeiten von dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2019 berichtet das Ministerium für Inneres und Europa über die Art, Umfang und Ablauf der zentralen Beschaffung durch das Land. Im Rahmen des 1. Beschaffungszeitraumes ist lediglich die Antragstellung für einen TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser) möglich und zwar bis zum 29. Februar 2020. Dabei ist anzumerken, dass die Beschaffung grundsätzlich nach Norm (DIN 14530) erfolgt. Auf Grund der ländlichen Strukturen und der daraus resultierenden Einsatzbedingungen können Abweichungen zugelassen werden, wie Lichtmast und ein größtmöglicher Löschwasserbehälter im Rahmen der Massenreserve. Weiterhin ist kein Allradfahrzeug vorgesehen, da bei der Nutzung im örtlichen Brandschutz i.d.R. ein Allradfahrzeug nicht erforderlich ist. Bei Bedarf sind andere Fahrzeuge aus Nachbargemeinden anzufordern. Mit einem Allradgestell würden zudem andere wichtige Parameter, wie 1000 l nutzbare Löschwassermenge, Beladungssatz Motorkettensäge oder Lichtmast im Rahmen der Zentralbeschaffung nicht darstellbar sein. Sonderwünsche, die über diese Ausstattungsdetails hinausgehen, können nicht berücksichtigt werden. Nach Antragstellung wird durch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei , Brand- und Katastrophenschutz M-V entschieden, in welcher Reihenfolge die teilnahmewilligen Gemeinden berücksichtigt werden. Das Landesamt für innere Verwaltung schließt dann in Vertretung des Landes eine Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer ab. Nach Zuschlagserteilung erfolgt eine Baubesprechung zwischen dem künftigen Auftragnehmer und dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V, in welcher z.B. die Anordnung technischer Ausstattungsgeräte abschließend festgelegt wird. Nach Fertigstellung des Fahrzeuges erfolgt die technische Abnahme durch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V und wird dann an die Gemeinde übergeben.

 

Derzeit erfolgt eine genauere Absprache mit den Wehren, um zu prüfen, ob und wo überhaupt ein TSF-W benötigt wird und falls ja, wie dieses Fahrzeug ausgestattet werden muss. Für den Fall, dass ein TSF-W beantragt werden soll, müssen drei wesentliche Voraussetzungen gegeben sein:

 

Ø  das Fahrzeug, welches ersetzt werden soll, hat ein Mindestalter von 15 Jahren

Ø  Beschluss der Stadtvertretung bzgl. der verbindlichen Abnahmeerklärung

(haushaltsrechtliche Grundlage muss vorhanden sein)

Ø  genehmigter Brandschutzbedarfsplan

 

Hierzu kann auch Herr Behnke weitere Ausführungen machen, der an einer Veranstaltung, zu der der CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende, Herrn Kokert, eingeladen hatte.

 

  • Stand der Beschaffung der Drehleiter DLK:

 

Der Termin der nächsten Baubesprechung ist der 30.01.2020. Die Kameraden, die nach Karlsruhe fahren, sind vorbereitet in Bezug auf die vereinbarten Positionen in den LOSen 1 und 2.

 

Die Prüfstelle für die Abnahme des Fahrzeuges wurde von der Firma Rosenbauer festgelegt und bereits informiert.

 

  • Stand Notstromaggregat mit Beleuchtung

 

Die zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel wurden in den HH 2020 eingestellt (Voraussetzung ist der Beschluss des Haushaltsplanes).

 

  • Stand der Bauarbeiten an und in der Scheune Lauenburger Postweg

Hier gibt es keine neuen Kenntnisstand. Herr Bruhn steht mit dem Statiker in Verbindung.

 

  • Durch einen Bürger wurde angeregt, das Böllern zu Silvester in der Stadt Boizenburg/Elbe zu verbieten. Für Regelungen zum Thema ist eigentlich der Landkreis LUP zuständig, der jedoch um Stellungnahme aus der Stadt gebeten hat, um den Sachverhalt entsprechend untersuchen zu können.

 

  • Durch Anregung eines Kreistagsmitgliedes wurde die Verwaltung aufgefordert, Stellungnahme zur Einrichtung von Tauschräumen in der Region Boizenburg zu nehmen. Wir sind natürlich interessiert, in der Stadt Tauschräume zu erhalten, um die Wege der Kameraden der Stadt und der umliegenden Gemeinden zu verkürzen.    

 

Inzwischen hat eine Abstimmung mit den VLP stattgefunden, die Flächen auf ihrem Betriebshof zur Verfügung stellen würden. Am 28.01.2020 sollen in einem Ortstermin, zu dem der Gemeindewehrführer eingeladen ist, die Möglichkeiten und Bedingungen geprüft werden.

 

  • Aus aktuellem Anlass möchte ich Stellung nehmen zu meiner Auffassung in Bezug auf eine Drittnutzung der städtischen Gebäude, die den Feuerwehren zur Verfügung gestellt sind. Es sind – wie gesagt – städtische Gebäude. Die Nutzung ist in erster Linie und ohne Abstriche für die Sicherung und Gewährleistung des Brandschutzes als Pflichtaufgabe für die Feuerwehren sicherzustellen.

 

Sollte darüber hinaus die Möglichkeit bestehen, Versammlungsräume oder Schulungsräume für Dritte zur Verfügung zu stellen, so ist dies in Abstimmung mit dem jeweiligen Ortsfeuerwehrvorstand möglich. Dabei sind die Argumente der Ortswehren ausdrücklich zu berücksichtigen.