TOP Ö 6: Anfragen

Paul Böhm bemängelt die Befahrbarkeit des Färbergrabens (Durchfahrtsbreite) für  Rettungsfahrzeuge. Es gibt keine Abstellmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge in diesem Bereich.

 

Diese Anfrage wurde direkt von Herrn Behnke, Mitglied der FF Boizenburg/Elbe, beantwortet: Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr haben in diesem Bereich keine Aufstell-fläche. Die Fahrzeuge bleiben in der Klingbergstraße stehen führen dann von dort aus den Einsatz durch. Eine weitere Möglichkeit der Aufstellung eines Einsatzfahrzeuges besteht vor der Gasse (gegenüber der Einmündung Königstraße). Der restliche Weg zum Einsatzort muss dann zu Fuß erfolgen. Es besteht auf Grund der Bebauung keine andere Möglichkeit.

Zu Problemen bei der Anfahrt durch den Rettungsdienst kann keine Aussage getroffen werden.

 

Herr Buck hierzu: Die vorhandenen Lampen, die bisher im Einsatzfall hinderlich waren, wurden versetzt, ansonsten sollte man sich vielleicht die Lage vor Ort nochmal anschauen.

 

Herr Böhm regte an, die neu gepflanzten Bäume in der Gothmann-Kurve zu versetzen, denn gerade in diesem Bereich ist es für einen Radfahrer bzw. Fußgänger schwierig, den Kurvenbereich einzusehen. Gleiches trifft für die Autofahrer zu, für die die Fußgänger bzw. Radfahrer, die die Straße überqueren müssen, erst sehr spät bzw. gar nicht zu erkennen sind.

 

Herr Behnke sagte daraufhin, dass man diese Problematik bei der nächsten Beratung mit dem Straßenverkehrsamt ansprechen sollte.

 

Herr Buck stellte die Anfrage, ob der Standort für das neue Gerätehaus in Schwartow schon feststeht?

 

Frau Poltier: Der Standort wurde noch nicht gesichert. Die Verwaltung ist dabei, dies abzuklären.

 

Herr Buck: Ist eine Bauvoranfrage gestellt worden, ob in dem Bereich überhaupt gebaut werden darf?

 

Frau Poltier: Meines Wissens nach ist bereits vor ca. 1 ½ Jahren eine Bauvoranfrage für den Bereich erfolgt, es wird jedoch nochmal geprüft.

 

Herr Buck:  Wie ist es mit dem geplanten Standort Bahlen, wurde hier eine Bauvoranfrage gestellt? Bleibt es bei dem besagten Standort „Steinplatz“ oder ist über eine Verlegung in Richtung Ehm-Welk-Str. nachgedacht worden? Diese Möglichkeit stand ebenfalls zur Diskussion.

 

Frau Poltier: Die Mittel sind im Haushalt 2020 eingestellt und dann erfolgen zu den Standorten entsprechende Untersuchungen.

 

Herr Buck: Die geplanten Mittel im Haushalt in Höhe von 800.000,00 € für beide Gerätehäuser ist doch sehr gering. Dies wird höchstens für 1 Gerätehaus ausreichend sein, aber nicht für beide Gerätehäuser.

 

Herr Behnke: Das ist erstmal eine Planzahl. Die genauen Kosten werden dann durch den Planer errechnet.

 

Herr Bönning: Es sollte sich im Vorfeld erkundigt werden, ob für diese beiden Baumaßnahmen Fördermittel beantragt werden können. Man muss nur darauf achten, dass die Maßnahme noch nicht begonnen ist, da die Förderfähigkeit dann nicht mehr gegeben ist.

 

Frau Poltier: Dieses wird berücksichtigt.

 

Herr Buck wies ebenfalls auf die Beantragung von Fördermitteln hin. Er stellte weiterhin die Anfrage, ob es nicht an der Zeit ist, einen Mitarbeiter in der Verwaltung einzustellen, der sich nur mit der Thematik „Beantragung von Fördermitteln“ beschäftigt.

Es wurde in einem Zeitungsartikel veröffentlicht, dass Kommunen und Gemeinden Fördermittel mit Maßnahmen gar nicht beantragen.

 

Herr Bönning: Die in diesem Zeitungsartikel genannten 120 Mio. Euro sind keine Fördermittel für ein Jahr, sondern erstrecken sich über mehrere Jahre. Das Projekt für die Einsatzfahrzeuge über 150 Mio. Euro erstreckt sich ebenfalls über mehrere Jahre. 

Es können trotzdem Sonderzuweisungen beantragt werden. Die Frage ist natürlich, wie lange dauert dann das Verfahren.

Es wurde seitens Herr Bönning ebenfalls bestätigt, dass die Einstellung eines Mitarbeiters, der sich nur um die Beantragung von Fördermittel (nicht nur für den Bereich Brandschutz) kümmert, erforderlich.

 

Herr Buck: Ist es nicht an der Zeit, eine Stelle zu schaffen für den abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz? Der Bereich ist sehr komplex geworden, aber nicht mehr zu

bewältigen. Dies geht nicht gegen die derzeitige Sachbearbeiterin für Brandschutz und auch nicht gegen die Fachbereichsleiterin. Die Thematik sollte in den Fraktionen besprochen werden. Es sollte jemand sein, der den Bereich Brandschutz studiert hat bzw. ein sehr, sehr guter Feuerwehrmann ist, der weiß, worüber man spricht.

Herr Buck sieht in seinen Augen den Brandschutz als 5. Rad am Wagen. Im Bezug auf den Schulneubau ist der Brandschutzbedarfsplan schon überholt. Bei der Planung von Gerätehäusern und Anschaffung von Technik muss man sich Gedanken machen, ob dies mit dem jetzigen Brandschutzbedarfsplan überhaupt noch umsetzbar ist. In den vorhandenen Schulen und dem neu zu errichtenden Grundschulzentrum sind Menschenkonzentrationen vorhanden, es sollen Kindergarten und -krippe gebaut werden. Dies ist ein Grund dafür, den Brandschutzbedarfsplan schon heute zu überarbeiten und die entsprechend erforderliche Technik zu planen.

 

Herr Behnke: Dieser Hinweis wird in den abschließenden Beratungen zum Brandschutz-bedarfsplan mit aufgenommen. Der Ersteller des Brandschutzbedarfsplanes muss hierüber in Kenntnis gesetzt werden und es wird hierzu eine Abstimmung erfolgen bzw. eine Stellungnahme abfordert.

 

Frau Poltier bestätigte, dass sich in der Sitzung am Montag (20.02.2020), in der es um das Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ ging, dahingehend geäußert wurde, dass es in der Verwaltung mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter gibt, die/der nur den Brandschutz bearbeitet (ohne weitere Nebenaufgaben).