TOP Ö 7: Grundstücksverkäufe; Antrag der Fraktion BfB vom 27.11.2019

Beschluss:

Auf Empfehlung des Ausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt vom 30.01.2020 beschließt die Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 20.02.2020 folgendes:

 

Beim Verkauf von Grundstücken, die nach den Wertgrenzen der Hauptsatzung durch die Stadtvertretung zu entscheiden sind, ist vor der Ausschreibung der Grundstücke ein Mehrheitsbeschluss der Stadtvertretung  herbeizuführen.