TOP Ö 10: Grundsatzentscheidung
Fährweg 5

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 23.04.2020 grundsätzlich den Verkauf des Grundstücks Fährweg 5, Flurstück 17/42 zuzüglich der überbauten Teilflächen auf den Flurstücken 17/43 und 17/45 in der Flur 30 Gemarkung Boizenburg.

 

  1. Eine erneute Ausschreibung erfolgt nicht; vorhandene Bewerber sind zur Angebotsabgabe zuzüglich eines verbindlichen Nutzungskonzeptes aufzufordern.

 

  1. Das Mindestgebot beträgt 60.000,- €.

 

  1. Soziale Träger sollen bei der Angebotsaufforderung berücksichtigt werden.